Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Betreten der Wunderkiste in Bad Schwalbach werden die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung durch den Besucher (Eltern, Begleitpersonen, Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages:
 
Die Nutzung aller Spiel- und Sportanlagen geschieht auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher.
 
Kinder haben Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson, der zu jeder Zeit des Aufenthalts die volle Aufsichtspflicht obliegt. Die Begleitperson überprüft vor Betreten der Halle, dass das Kind/die Kinder keine scharfen, spitzen Gegenstände mit sich führt/führen (Messer, Scheren, Schlüssel), damit die Verletzung anderer Besucher und die Beschädigung der Spielgeräte ausgeschlossen ist. Bei Gruppen sind die anwesenden Betreuer für die Aufsicht und Einhaltung der Regeln zuständig. 
 
Das Personal der Wunderkiste übernimmt keine Aufsicht der Kinder. 
 
Sämtliche Spielgeräte werden sorgfältig gepflegt und überwacht und entsprechen den aktuell geltenden TÜV-Bestimmungen. Die Benutzer der Spiel- und Sportanlagen stellen die Betreiber der Wunderkiste von Forderungen aus Schäden frei, die bei der Benutzung entstanden sind, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. 
 
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die durch eigene unsachgemäße Behandlung bzw. Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen entstehen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. 
 
Etwaige Schäden sind vor Verlassen der Halle dem Personal zu melden. Nach Verlassen der Halle ist die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs ausgeschlossen. 
 
Im Interesse von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ist den Anordnungen des Personals, welches das Hausrecht innerhalb der Wunderkiste ausübt, Folge zu leisten. Das Personal ist befugt, Besucher, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus der Wunderkiste zu verweisen. 
 
Mit Betreten der Halle erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass während des Besuchs evtl. entstandene Fotos/Filme (auf denen sie zu sehen sind) kostenlos zu Werbezwecken (Zeitung, Internet, Flyer) verwendet werden dürfen.

Die Benutzung der Garderobe sowie der Schließfächer geschieht auf eigene Gefahr – Haftung für abhanden gekommene (Wert-)Gegenstände wird nicht übernommen. Auch die Benutzung der Parkflächen geschieht auf eigene Gefahr.

Aus brandschutztechnischen Gründen ist das Abbrennen von Geburtstagskerzen leider nicht erlaubt.
 
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. 
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Schwalbach. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. 
 
Das Team der Wunderkiste
Bad Schwalbach, 9. Februar 2008